Nutzungsbedingungen
VIA Software
1. Geltungsbereich
1.1. Die VIA HealthTech UG (haftungsbeschränkt), Bredtschneiderstraße 10, 14057 Berlin (im Folgenden: „VIA HealthTech“) ist ein innovatives Startup mit Sitz in Berlin, das sich auf die Entwicklung von Softwarelösungen in dem Bereich Psychotherapie spezialisiert hat. Sie bietet Psychotherapeut:innen (im Folgenden: „Nutzer:in“ oder „Nutzer:innen“) die Nutzung ihrer Software VIA (im Folgenden: „Software“) an. Die Software erstellt mittels Einsatzes modernster KI-Technologien automatisiert Sitzungsnotizen sowie patientenspezifische psychologische Berichte.
1.2. Durch den Kauf der Software erwirbt der/die Nutzer:in die Nutzungsrechte nach Ziffer 4 und kann die Software nach Anmeldung in einem persönlichen Nutzer-Account nutzen. Für die Nutzung der Software gelten diese Nutzungsbedingungen.
1.3. Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der VIA HealthTech und allen Nutzer:innen, die Unternehmer und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unternehmer sind entsprechend § 14 Abs. 1 BGB alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. Die Software richtet sich ausschließlich an praktizierende Psychotherapeut:innen, Heilpraktiker:innen, Psychiater:innen und sonstige Fachkräfte im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung und ist zur Nutzung im Rahmen der Psychotherapie bestimmt. Anderweitigen Personen ist die Nutzung der Software nicht gestattet. Es ist ebenfalls nicht gestattet, die Software für andere Einsatzgebiete als in der psychischen Gesundheitsversorgung zu nutzen.
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
2.1. Die Software dient der Erstellung von automatisierten Sitzungsnotizen und von patientenspezifischen psychologischen Berichten. Die generierten Sitzungsnotizen und Berichte sind von dem/der Nutzer:in unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu korrigieren bzw. anzupassen.
2.2. Die Software dient allein der technischen Generierung von Sitzungsnotizen und Berichten. VIA HealthTech erbringt keinerlei Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere dient die Software in keiner Weise der Unterstützung bei der Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten und Behinderungen.
2.3. Die Software dient nicht dazu Dokumentationsanforderungen nach gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Regelungen zu gewährleisten. Der/die Nutzer:in ist für die Einhaltung Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.
3. Benutzerkonto
3.1. Die Nutzung der Software setzt die Erstellung eines Benutzerkontos voraus. Ein Anspruch auf Nutzung der Software besteht nicht. Die VIA HealthTech ist berechtigt, Registrierungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
3.2. Das Benutzerkonto besteht aus dem Vor- und Nachnamen, der E-Mail-Adresse und einem von den Nutzer:innen gewählten persönlichen Passwort.
3.3. Bei der Erstellung eines Benutzerkontos ist der/die Nutzer:in verpflichtet, korrekte und vollständige Informationen anzugeben. Benutzerkonto-Daten dürfen Nutzer:innen nicht weitergeben oder anderen Personen zugänglich machen. Wenn Nutzer:innen ein Konto im Namen einer anderen Person erstellen oder die Dienste nutzen möchten, müssen diese dazu berechtigt sein und diese Nutzungsbedingungen in deren Namen akzeptieren. Wenn eine der Zugangsdaten verloren gehen oder gestohlen werden, muss der/die Nutzer:in VIA HealthTech unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. Der/die Nutzer:in trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung seiner Zugangsdaten.
3.4. Nach Erhalt einer Einladungsmail durch VIA HealthTech können die Nutzer:innen die notwendigen Informationen zum Erstellen des Benutzerkontos eingeben und sich registrieren. Durch Anklicken des Links in der Registrierungsmaske bestätigen die Nutzer:innen die Freischaltung ihres Nutzer-Accounts. Ab Aktivierung des Benutzerkontos sind die Nutzer:innen zur Nutzung der Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt.
3.5. Jeder Zugriff, jede Nutzung der Software und jede Datenübertragung vom Benutzerkonto aus gilt als durch den/die Nutzer:in ausgeführt. Diesbezüglich muss der/die Nutzer:in sicherstellen, dass von ihm/ihr am Ende jeder Sitzung die Verbindung zu der Software tatsächlich getrennt wurde, insbesondere wenn er von einem öffentlichen Computer oder sonstiger öffentlich zugänglichen Ausrüstung aus die Software nutzt.
4. Rechteeinräumung und Leistungsumfang
4.1. Mit der Überlassung der Software räumt die VIA HealthTech den Nutzer:innen das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare Nutzungsrecht an der Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ein.
4.2. VIA HealthTech ist nicht verpflichtet, Störungen und Schäden, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung seitens der Nutzer:innen, durch unbefugte Einwirkung Dritter, fehlerhafte Hardware oder durch höhere Gewalt verursacht werden, zu beseitigen.
4.3. Für die Nutzung der Software wird ein internetfähiges Endgerät sowie eine funktionsfähige Internetanbindung benötigt, deren Vorliegen von den Nutzer:innen selbst zu gewährleisten sind und deren Funktions- und Leistungsfähigkeit sie sicherzustellen haben.
4.4. Die Nutzung der Software ist nur in der jeweils aktuellen Version möglich. Die Software ist webbasiert, weshalb zur Verfügung stehende Updates durch VIA HealthTech installiert werden.
5. Funktionen und sonstige Anwendungshinweise
5.1. a. Erstellung automatisierter Sitzungsnotizen: Mittels der Software können automatisierte Sitzungsnotizen über Therapiesitzungen erstellt werden. Hierfür wird zunächst die Audiospur der Therapiesitzung aufgezeichnet und im Anschluss transkribiert. Das Transkript wird dann zu einem Sitzungsprotokoll zusammengefasst. Nutzer:innen müssen in einem nächsten Schritt die Korrektheit und Vollständigkeit der generierten Texte überprüfen und falls nötig Änderungen vornehmen. Außerdem können Nutzer:innen Beobachtungen oder sonstige Anmerkungen hinzufügen, bevor die finale Fassung des generierten Textes exportiert wird.
5.1. b. Erstellung patientenspezifischer psychologischer Berichte: Ferner bietet die Software den Nutzer:innen die Möglichkeit, automatisiert psychologische Berichte zu erstellen. Die Berichte können u.a. mithilfe von Sitzungsprotokollen und den zur Verfügung gestellten Daten generiert werden. Der Nutzer:innen können aus verschiedenen psychologischen Berichtstypen wählen, wie z.B. Erstbericht, Umwandlungsbericht und psychologischer Befundbericht. Die Software erstellt automatisch einen Berichtsentwurf basierend auf den ausgewählten Parametern und den eingegebenen Informationen. Die Nutzer:innen müssen Qualitätsüberprüfungen und Änderungen vornehmen, bevor die finale Fassung exportiert wird.
5.2. Die Nutzer:innen sichern zu, dass sie über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügen, die für die Bereitstellung von Input für die Nutzung der Funktionen unserer Software erforderlich sind. Die Nutzer:innen sind für den Input und die Verwendung der generierten Texte verantwortlich, einschließlich der Sicherstellung, dass diese nicht gegen geltendes Recht oder gegen diese Bedingungen verstößt.
5.3. Die Nutzer:innen sichern insbesondere zu, dass sie vor dem Beginn der Nutzung der Software in die damit verbundene Datenverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten schriftlich eingewilligt haben. Spiegelbildlich sichern die Nutzer:innen zu, dass sie vor dem Beginn der Nutzung der Software im Rahmen von Therapiesitzungen die Einwilligungen der betroffenen Patient:innen in die Datenverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeholt und nicht widerrufen haben. Die Nutzer:innen haben den Nachweis der Einwilligung der betroffenen Patient:innen für die Dauer der auf der Einwilligung beruhenden Datenverarbeitung sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Einstellung der Datenverarbeitung aufzubewahren. Die Dauer der Aufbewahrung des Nachweises der Einwilligung nach Einstellung der Datenverarbeitung sollte drei Jahre nicht unterschreiten.
5.4. Die Generierung der Texte erfolgt mittels Einsatzes von künstlicher Intelligenz. Dafür nutzt VIA HealthTech die Dienste von ausgewählten externen Dienstleistern. Weitere Informationen über die von der VIA HealthTech eingesetzten Dienstleister finden Sie in dem mit der VIA HealthTech geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
5.5. Die mittels Einsatzes von künstlicher Intelligenz generierten Texte sind möglicherweise nicht immer richtig. Die Nutzer:innen sollten sich daher nicht auf die Korrektheit und Vollständigkeit der generierten Texte verlassen und die generierten Texte stets unverzüglich auf Richtigkeit und Angemessenheit prüfen, bevor sie die generierten Texte verwenden oder weitergeben.
5.6. Die generierten Texte können unvollständigen, unrichtigen oder beleidigenden Informationen enthalten, die weder unsere noch die Ansichten unserer eingesetzten Dienstleister wiedergeben. Wenn generierte Texte auf Produkte oder Dienstleistungen eines Dritten Bezug nehmen, bedeutet dies nicht, dass der Dritte uns oder unsere Dienstleister unterstützt oder mit uns oder unseren Dienstleistern verbunden ist.
5.7. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, während der Nutzung der Software geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
6. Vergütung
6.1. Die Nutzer:innen haben für die Nutzung der Software eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die spezifischen Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Angebot bzw. einsehbaren Preispaketen auf der Webseite.
6.2. Die VIA HealthTech stellt den Nutzer:innen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Rechnung aus. Bei monatlicher Rechnungsstellung ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei jährlicher Rechnungsstellung ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
6.3. Die Verzugszinsen betragen neun Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält sich die VIA HealthTech das Recht vor, den Zugang zu der Software nach vorheriger Ankündigung einzuschränken oder zu sperren, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Nutzer:innen können zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten wählen.
7.2. Entscheidet sich der/die Nutzer:in für eine jährliche Vertragslaufzeit, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate ab dem in dem Angebot vereinbarten Datum ("Anfangslaufzeit"). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der/die Nutzer:in nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
7.3. Wählt der/die Nutzer:in eine monatliche Vertragslaufzeit, beträgt die Anfangslaufzeit einen (1) Monat ab dem in dem Angebot vereinbarten Datum. Die Verlängerungslaufzeit beträgt jeweils einen (1) weiteren Monat, wenn der/die Nutzer:in den Vertrag nicht mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.
7.4. Die außerordentliche Kündigung über den über die Software geschlossenen Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie bedarf der Textform.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1. Zur Bereitstellung der Software verarbeitet die VIA HealthTech die in der Software befindlichen personenbezogenen Daten der Patient:innen der Nutzer:innen als Auftragsverarbeiter der Nutzer:innen gemäß Art. 28 DSGVO. Die VIA HealthTech und der/die Nutzer:in haben hierüber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
8.2. Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten durch VIA HealthTech zu eigenen Zwecken finden sich in den Datenschutzhinweisen in der Software. Die aktuelle Version finden Sie immer unter: https://www.via-health.de/datenschutz-software.
8.3. Alle von VIA HealthTech online gespeicherten Daten werden mittels Transport Layer Security Verschlüsselung verschlüsselt und sicher auf Rechenzentren aufbewahrt, die sich im Europäische Wirtschaftsraum (EWR) befinden.
9. Gewährleistung
9.1. VIA HealthTech leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen.
9.2. Sollten die Nutzer:innen Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so haben die Nutzer:innen diese VIA HealthTech unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9.3. VIA HealthTech ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. VIA HealthTech genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem VIA HealthTech Updates bereitstellt und den Nutzer:innen Support auf ihrer Webseite zur Lösung von Problemen anbietet.
9.4. Die Nutzer:innen haben VIA HealthTech den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
10. Haftung von VIA HealthTech
10.1. VIA HealthTech haftet unbeschränkt:
a. bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen;
c. für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzungsbedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzer:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
d. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
10.2. Im Übrigen ist eine Haftung von VIA HealthTech ausgeschlossen. Insbesondere haftet VIA HealthTech nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall der Ziff. 1 gegeben ist.
10.3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VIA HealthTech.
11. Nutzungseinschränkungen und Urheberrecht
11.1. Die Nutzer:innen sind nicht berechtigt, die Software an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegten Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen der Nutzer:innen unterliegen.
11.2. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich die Nutzer:innen verpflichten, sowie Open-Source-Lizenzen. Es ist verboten, die Software oder Teile der Software, sowie hieraus abgeleitete Produkte umzuwandeln, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, oder herzustellen. Außerdem ist es verboten, den Quellcode der Software zugänglich zu machen.
11.3. Die Nutzer:innen sind nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist verboten.
11.4. Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit schriftlicher Einwilligung von VIA HealthTech auf Dritte übertragen werden. Die Nutzer:innen sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von VIA HealthTech die Software oder zugehöriges schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder sonst wie zugänglich zu machen.
12. Vertraulichkeit
12.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
12.2. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
12.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
12.4. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen durch beide Parteien unterzeichnet worden sein. Sie bedürfen einer ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Nutzungsbedingungen. Solange dies durch zwingendes Recht nicht geboten ist, bedürfen sie keiner notariellen Beurkundung. Dieses gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung selbst. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
13.2.Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesen Nutzungsbedingungen ist ausschließlich der Sitz von VIA HealthTech. Die Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
Letzte Aktualisierung: Februar 2025

